Wohnen

Aus verschiedenen Gründen kann es erforderlich sein, dass Eltern über andere Wohnformen für Ihr Kind nachdenken bzw. dass die Familie als Wohnform für ein Kind/ einen Jugendlichen nicht mehr geeignet ist.

 

Im Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe (1990, Seite 43) steht:

"Geistig behinderte Erwachsene haben Anspruch auf ein eigenes Zuhause. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihr Elternhaus im selben Alter zu verlassen, wie andere junge Leute auch. Wohnen bedeutet nicht nur Versorgung, Unterkunft und Verpflegung, sondern Geborgenheit und Eigenständigkeit, Privatheit und Gemeinschaft, die Möglichkeit des Rückzugs und Offenheit nach außen. Menschen mit geistiger Behinderung sollen so normal wie möglich leben können und dazu jede Hilfe bekommen, die sie brauchen".

 

Dies gilt auch für unsere Schüler, die in anderen Wohnformen leben.

Aus diesem Grund arbeitet das Johannes-Falk-Haus mit verschiedenen Wohneinrichtungen der Umgebung zusammen.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet hier die Zusammenarbeit mit dem Haus am Dustholz (Wittekindshof) in Bünde. Dessen Bewohnerinnen und Bewohner besuchen bis auf wenige Ausnahmen das Johannes-Falk-Haus. So entstehen immer wieder Kontakt- und Ansatzpunkte, wir gemeinsame Aktionen planen und durchführen.

Johannes-Falk-Haus,

Förderschule des

Ev. Kirchenkreises Herford

Förderschwerpunkt

Geistige Entwicklung

 

Rathausstr. 2
32120 Hiddenhausen

 

Telefon: 05221 9671 - 0

Fax:        05221 9671 - 55

Mail: schule@jfh-bildung.de

 

Mo. - Do. 8:00 - 15:30 Uhr

Fr. 8:00 - 13:00 Uhr

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