Bis zum Jahr 1963 gab es im Kreis Herford keine Einrichtung zur Förderung von Kindern mit geistiger Behinderung. Die evangelische Kirche nahm sich dieser Aufgabe an. Die Kreissynode beauftragte den Pfarrer Dr. Ulrich Höthker mit der Errichtung und Leitung einer heilpädagogischen Tagesbildungsstätte für Kinder mit einer geistigen Behinderung. Somit war der Grundstein für das Johannes-Falk-Haus gelegt.
Am 1. April 1964 nahm Frau Wilhelmine Krüger mit zwei Mitarbeiterinnen und drei Kindern die Arbeit im alten Pfarrhaus der Kirchengemeinde Oetinghausen-Lippinghausen auf. Wie notwendig und wichtig diese Einrichtung war, zeigt ein Blick auf die Zahlen: 1969 wurden bereits 60 Kinder betreut und es warteten weitere auf ihre Aufnahme. In diesem Jahr entstand in der ehemaligen Volksschule in Bischofshagen ein zweiter Standort. Dort wurden bald über 80 Kinder und Jugendliche aus allen Teilen des Kreises Herford betreut und gefördert.
Am 14. Juni 1966 wurde das Schulpflichtgesetz von NRW geändert und die Schulpflicht auch für Geistigbehinderte eingeführt. Dementsprechend mussten alle heilpädagogischen Tagesbildungsstätten in Sonderschulen umgewandelt werden. Somit wurde das Johannes-Falk-Haus am 1. Februar 1975 Sonderschule für Geistigbehinderte mit dem Status einer staatlich anerkannten privaten Ersatzschule für den Kreis Herford. Zu diesem Zeitpunkt besuchten 145 Schüler das Johannes-Falk-Haus.
Im Laufe der Jahre entsprachen die Gebäude bei weitem nicht mehr den aktuellen Anforderungen einer zeitgemäßen sonderpädagogischen Förderung. Der Bau einer größeren und moderneren Schule wurde geplant. Mit großzügiger finanzieller Unterstützung durch den Kreis Herford, die Aktion Sorgenkind und die Ev. Kirche von Westfalen entstand 1980 eine moderne, behindertengerechte Schule.